Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Manfred Schneider ist ein seit nunmehr mehr als zwanzig Jahren selbständig tätiger spezialisierter, qualifizierter und erfahrener Rechtsbeistand. Alle Mandanten werden vertrauensvoll, umfassend und interessengerecht beraten. Außergerichtliche Tätigkeiten bis zur Beilegung von Streitigkeiten sowie gerichtliche Vertretungen werden kompetent, individuell und kostengünstig im Sinne der Mandanten durchgeführt und erledigt.
In meiner lebhaften Anwaltskanzlei werden die folgend genannten Rechtsgebiete bearbeitet. Die nicht abschließende Aufzählung nennt die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei:
Ich bin als Fachanwalt für Arbeitsrecht in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes tätig.
Meine anwaltliche Beratung sowie meine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungen, die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren einschließlich Abfindungsverhandlungen, die Erstellung und Abwehr von Abmahnungen sowie die Durchsetzung von Gehalts- und anderen Forderungen.
Ich vertrete Gläubiger und Schuldner bei der Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und die Führung der außergerichtlichen Korrespondenz einschließlich Mahnschreiben sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Ich bin sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig. Meine anwaltliche Beratung sowie meine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst insbesondere die Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Kündigungen, die Durchführung von Räumungsklageverfahren sowie die Durchsetzung von Miet- und sonstigen Forderungen.
Im Bereich des Familien- und Scheidungsrechts verhandle und gestaltete ich Eheverträge und Verträge in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie Verträge über die Vermögensauseinandersetzung.
Meine Beratung sowie meine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Wohnungszuweisung.
Im Bereich des Erbrechts erstelle ich Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge.
Meine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben untereinander und Pflichtteilsberechtigten
Im Sozialrecht vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung).
Weiter bin ich im Recht der Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) sowie im Schwerbehindertenrecht tätig. Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Im Urheber- und Medienrecht berate und vertrete ich insbesondere Freiberufler und Künstler aber auch kleine Verlage bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, bei der Durchsetzung ihrer Forderungen sowie bei der Wahrung Ihrer Urheber- und Nutzungsrechte und bei der Abwehr von Forderungen und Abmahnungen.
Selbstverständlich bin ich auch gerne bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen und vor Gericht behilflich.
Im Bereich des privaten Baurechtes berate und vertrete ich insbesondere Handwerksbetriebe außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen und in selbstständigen Beweisverfahren.
Im Strafrecht bin ich insbesondere auf den Gebieten des arbeitsrechtlichen Strafrechts und des Straßenverkehrsrechts (Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung etc) tätig.
Ich vertrete meine Mandanten aber auch bei Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Wilderei und Fischfrevel, nicht jedoch bei Verbrechen.
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung gegenüber Polizeidienststellen und in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie im streitigen Verfahren vor dem Strafgericht.
Ich berate und vertrete in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten sowohl gegenüber Polizei- und Ordnungsbehörden als auch in gerichtlichen Verfahren.